Hersteller

Falls die Firma Produkte herstellt, die sie auf dem Gebiet der Tschechischen Republik oder der EU verkaufen will (d.h. Inverkehrbringen), muss sie sich nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 90/2016 Coll. über technische Anforderungen an Produkte, richten. Ein Produkt kann nur in Verkehr gebracht werden, wenn es sicher ist d.h.:

  • Es erfüllt die Anforderungen der EU-Vorschriften an die Produkteigenschaften
  • Es wurden die in diesen Vorschriften vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren angewandt

Nur der Hersteller selbst (gilt für Produkte, die in der EU hergestellt und verkauft werden) ist dafür verantwortlich, dass er nur solche Produkte auf den Markt bringt, die diesen Anforderungen entsprechen.

Ein Produkt, dass in einem beliebigen EU-Staat auf den Markt gebracht wird, wird auf den gemeinsamen Markt aller EU Länder gebracht. Es kann von diesem Mitgliedsstaat aus, ohne technische Hindernisse, frei in die anderen Mitgliedsstaaten der EU geliefert/vertrieben werden. Einige Mitgliedsstaaten können durch eine Vorschrift spezifische Anforderungen festlegen, z.B. bezüglich der Begleitdokumente.

Bauprodukte, wie z.B. Steckdosen oder Kabel, werden entsprechend der Sondervorschrift – der Regierungsverordnung Nr. 163/2002 Slg. – bewertet und es werden auch ihre Auswirkungen auf die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen an das Bauwerk berücksichtigt.

Wesentliche Pflichten des Herstellers:

  • Erstellen der technischen Unterlagen
  • Ausstellen der ES Konformitätserklärung
  • Anbringen der CE-Kennzeichnung
  • Nachweis der Produktkonformität mit der Regierungsverordnung, wenn durch die Aufsichtsbehörde gefordert (technische Unterlagen, Informationen)
  • Aufbewahrung der technischen Unterlagen für 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen
  • Identifikation des Produktes und des Herstellers
  • bei Verdacht auf oder Feststellung von Nichtkonformität Korrekturmaßnahmen, Rücknahme des Produktes vom Markt