EPD-Verifizierung
Was ist eine Umweltproduktdeklaration?
Eine Umweltproduktdeklaration (Environmental Product Declaration – EPD) ist ein standardisierter Satz verifizierter Umweltinformationen über ein Produkt (eine Ware oder eine Dienstleistung). Diese Informationen beziehen sich auf die Umweltwirkungen des Produkts und weitere Umweltaspekte innerhalb der festgelegten Phasen seines Lebenszyklus. Dazu können beispielsweise Angaben zum Energie- und Wasserverbrauch, zum Abfallaufkommen, zum Beitrag zum Klimawandel, zur Eutrophierung oder zum Abbau der Ozonschicht gehören.
Die in einer EPD angegebenen Umweltinformationen werden auf der Grundlage einer Ökobilanz (LCA) nach EN ISO 14040 und EN ISO 14044 ermittelt und können um weitere relevante Angaben ergänzt werden, die in den für die jeweilige Produktkategorie geltenden Regeln festgelegt sind. Eine EPD ist ein öffentlich zugängliches Dokument; die darin enthaltenen Informationen unterliegen einem festgelegten Verifizierungsprozess.
Eine EPD stellt somit eine transparente und standardisierte Deklaration von Umweltinformationen über ein Produkt dar. Sie ist jedoch weder ein Produktzertifikat noch eine allgemeine Bestätigung, dass das Produkt „umweltfreundlich“ ist.
Wie eine EPD erstellt und verifiziert wird
Der Prozess der Erstellung, Verifizierung und Veröffentlichung einer EPD stützt sich vor allem auf die Anforderungen der internationalen Norm ISO 14025 und auf die Regeln des jeweiligen EPD-Programms. Die EPD selbst wird auf der Grundlage von Produktkategorieregeln (PCR – Product Category Rules) erstellt, die die methodischen Regeln für die Bewertung und Ausweisung von Umweltinformationen für die jeweilige Produktkategorie festlegen. Für Bauprodukte – und weitere Produkte mit möglicher Verwendung im Bauwesen – bildet die Norm EN 15804+A2 eine wichtige methodische Grundlage; maßgeblich sind jedoch stets die Anforderungen des jeweiligen EPD-Programms und der einschlägigen PCR.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte EPD muss vor der Publikation eine unabhängige Verifizierung durch eine dritte Partei durchlaufen. Ziel dieser Verifizierung ist es, die Konformität der EPD mit den einschlägigen Regeln zu beurteilen, insbesondere mit den Anforderungen der ISO 14025, den relevanten PCR und den Regeln des jeweiligen EPD-Programms. Für EPDs, die ausschließlich dem Informationsaustausch zwischen Geschäftspartnern (B2B) dienen, gilt diese Pflicht nicht.
Nach erfolgreicher Verifizierung kann die EPD gemäß den Regeln des jeweiligen Programms veröffentlicht und in dessen Datenbank registriert werden. Die konkreten Bedingungen für die Registrierung und für die Verwendung des Zeichens oder Logos eines Programms können sich von Programm zu Programm unterscheiden. In der Tschechischen Republik werden verifizierte EPDs vom Umweltministerium registriert, was für Antragsteller in der Regel wirtschaftlich günstiger ist; EPDs können auch in internationalen Programmen (z. B. The International EPD System) registriert werden.
Öffentlich zugängliche EPD-Datenbanken stellen damit standardisierte und unabhängig verifizierte Umweltinformationen über Produkte bereit. EPDs können als Grundlage für Entscheidungen im Umweltmanagement sowie bei der nachhaltigen Planung und Vergabe von Bauwerken und anderen Produkten dienen. Beim Vergleich verschiedener EPDs muss jedoch die Vergleichbarkeit der Daten sichergestellt sein, insbesondere hinsichtlich der funktionellen oder deklarierten Einheit, der Systemgrenzen, der angewandten methodischen Verfahren und der einschlägigen Produktkategorieregeln.
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- EZÚ Zertifikat
- ESC Lizenz
- Zertifizierung von Managementsystemen ISO 14001
EU-Rechtsvorschriften
- Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR) – Rahmenverordnung, in Kraft seit dem 18. Juli 2024; sie hat die Richtlinie 2009/125/EG aufgehoben. Konkrete Anforderungen für einzelne Produktgruppen werden erst durch nachfolgende delegierte Rechtsakte festgelegt; eine Pflicht zur Erstellung einer EPD ergibt sich aus der Verordnung selbst nicht.
- Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (neue CPR/Bauproduktenverordnung) – anwendbar ab dem 8. Januar 2026; sie ersetzt die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 schrittweise im Rahmen einer Übergangszeit. Neu umfasst sie auch die Bewertung und Deklaration der ökologischen Nachhaltigkeit von Bauprodukten, methodisch aufbauend auf der Norm EN 15804+A2.
- Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – die Umsetzungsfrist lief am 27. März 2026 ab, die Vorschriften gelten ab dem 27. September 2026. Sie schränkt die Verwendung nicht belegter allgemeiner Umweltaussagen ein; unabhängig verifizierte Umweltinformationen wie eine EPD können zu deren Belegung dienen.
Normen
- ISO 14025 Umweltkennzeichnungen und -deklarationen – Typ III Umweltdeklarationen – Grundsätze und Verfahren
- EN ISO 14040 Umweltmanagement – Ökobilanz – Grundsätze und Rahmenbedingungen
- EN ISO 14044 Umweltmanagement – Ökobilanz – Anforderungen und Anleitungen
- EN 15804+A2 Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte (dient als Basis-PCR für Bauprodukte und weitere Produkte mit möglicher Verwendung im Bauwesen; maßgeblich sind stets die Regeln des jeweiligen EPD-Programms und die einschlägigen PCR)
Kontaktperson
Mgr. Alena Hrušková
Beauftragter für Zertifizierungsstellen
