Konformitätserklärung, CE

Konformitätserklärung, CE

Die Konformitätserklärung ist ein Dokument, mit dem der Hersteller belegt, dass er die Konformität des Produktes mit den Anforderungen der einschlägigen Regierungsverordnungen richtig bewertet hat. Dieses Dokument ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Inverkehrbringen des Produktes.
Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung (CE Conformity Declaration) auf der Grundlage der Bewertung der Übereinstimmung des jeweiligen Produktes mit den Anforderungen der einschlägigen Regierungsverordnung (RV) aus. Bei Produkten, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, wird die Konformitätserklärung von einem bevollmächtigten Vertreter des Herstellers mit Sitz in der EU oder vom Importeur oder vom Inverkehrbringer ausgestellt.
Außer dem Ausstellen der Konformitätserklärung muss das Produkt auch mit dem CE-Kennzeichen bzw. dem CE-Kennzeichen mit der Nummer der benannten Stelle, welche die Konformitätsbewertung durchgeführt hat (bei ausgewählten Regierungsverordnungen), versehen werden.

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Die Elektrotechnische Prüfanstalt ist nach dem Gesetz Nr. 90/2016 Coll., über technische Anforderungen an Produkte, für die Konformitätsbewertung für folgende Regierungsverordnungen autorisiert:

  • 118/2016 Slg. mit der die technischen Anforderungen an Niederspannungsgeräte festgesetzt werden
  • 117/2016 Slg. mit der die technischen Anforderungen an Produkte hinsichtlich ihrer elektromagnetischen Verträglichkeit festgesetzt werden
  • 176/2008 Slg. mit der die technischen Anforderungen an Maschinen festgesetzt werden
  • 163/2002 Slg. mit der die technischen Anforderungen an Bauprodukte festgesetzt werden
  • 336/2004 Slg. mit der die technischen Anforderungen an medizinische Technik festgesetzt werden
  • 154/2004 Slg. mit der die technischen Anforderungen an aktive implantierbare medizinische Produkte festgesetzt werden

Warum sollten die EZÚ-Dienstleistungen für die Konformitätsbewertung in Anspruch genommen werden?

  • Sicherheit einer unabhängigen Überprüfung – Steigerung der Glaubwürdigkeit gegenüber den Geschäftspartnern
  • Sicherheit gegenüber den Marktaufsichtsbehörden – Bewertung der Konformität durch EZÚ wird nicht in Frage gestellt
  • Komplette Vorbereitung der Unterlagen für das Ausstellen der Konformitätserklärung
  • Kostenersparnis für die eigene Ausrüstung, die für die Durchführung von Prüfungen erforderlich ist