E8-Zulassung
E8-Zulassung
Die Eigenschaften der Kraftfahrzeuge, ihrer Bau- und Zubehörteile, welche die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinflussen können, werden in der Tschechischen Republik durch das Gesetz Nr. 56/2001 Slg. in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Die genannten Produkte können nur dann auf den Markt in der Tschechischen Republik gebracht werden, wenn sie vom Verkehrsministerium zugelassen sind. Für die Genehmigung muss eine durch ein beauftragtes Labor entweder in der Tschechischen Republik oder im Ausland ausgestellte Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden.
Die Elektrotechnische Prüfanstalt ist ein Labor, dass vom Verkehrsministerium zur Durchführung von Zulassungsprüfungen nach den Vorschriften der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa bereits seit dem Jahr 1961 beauftragt ist. Die zugelassenen Produkte dürfen mit dem Zulassungszeichen E im Kreis (der Tschechischen Republik wurde das Zeichen E8 zugeteilt, das durch EZÚ vergeben wird) gekennzeichnet werden, dass die Konformität der Produkteigenschaften mit den einschlägigen ECE-Zulassungsvorschriften bestätigt.
Das Bestehen der Konformität wird von der Elektrotechnischen Prüfanstalt durch regelmäßig durchgeführte Prüfungen kontrolliert. Wenn die Zulassung in der Tschechischen Republik erteilt wird, sind weder eine andere Zertifizierung noch andere Prüfungen in den Mitgliedsstaaten des Systems und in vielen anderen Ländern notwendig.
František Jandura
Produktmanager
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ECE 87 | Leuchten Tagfahrlicht für Kfz |
ECE 91 | Seitenmarkierungsleuchten |
ECE 99 | Gasentladungslichtquellen |
ECE 100 | Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der besonderen Anforderungen an den Elektroantrieb |
ECE 104 | Reflektierende Markierungen an schweren und langen Fahrzeugen (Konturmarkierung) |
ECE 112 | Scheinwerfer asymmetrisches Licht |
ECE 113 | Scheinwerfer symmetrisches Licht |
ECE 116 | Sicherheit gegen unbefugte Benutzung |
ECE 118 | Brennverhalten von Innenraummaterial |