Kabel und Leiter
Dienstleistungsangebot der Elektrotechnischen Prüfanstalt für:
- Starkstromkabel
- Installationsleitungen und -kabel
- Fernmeldekabel und -leitungen
- Koaxialkabel
- Lichtwellenleiter
- Halogenfreie Kabel
- Kabelverbindungen und -durchführungen, Kabelschellen
Ing. Josef Malý
Produktmanager
Direkte Unterstützung für diese Dienstleistungen
Prämien-Produkt
Zur Steigerung der Produktattraktivität, der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt und zur Verkaufsförderung
Für das ordnungsgemäße Inverkehrbringen Ihrer Produkte bietet die EZÚ folgende Dienstleistungen an:
- Überprüfung der elektrischen Sicherheit und Sicherheit der Bauprodukte
- Ausstellen von Prüfberichten
- Ausstellen des EZÚ-Zertifikats
- Vorbereitung für die EG-Konformitätserklärung
- Überprüfung der technischen Unterlagen
Weitere Dienstleistungen:
Falls eine Firma Produkte herstellt, die sie auf dem Gebiet der Tschechischen Republik oder der EU verkaufen will (d.h. Inverkehrbringen), muss sie sich nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 90/2016 Coll. über technische Anforderungen an Produkte, richten. Ein Produkt kann nur in Verkehr gebracht werden, wenn essicher istund die entsprechenden Unterlagen vorhanden sindd.h.:
- Es erfüllt die Anforderungen der EU-Vorschriften an die Produkteigenschaften
- Es wurden die in diesen Vorschriften vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren angewandt
Nur der Hersteller selbst (gilt für Produkte, die in der EU hergestellt und verkauft werden) ist dafür verantwortlich, dass er nur solche Produkte auf den Markt bringt, die diesen Anforderungen entsprechen.
Ein Produkt, dass in einem beliebigen Staat der EU auf den Markt gebracht wird, wird auf den gemeinsamen Markt aller EU Länder gebracht. Es kann aus diesem Mitgliedsstaat, ohne technische Hindernisse, frei in die anderen Mitgliedsstaaten der EU geliefert/vertrieben werden. Einige Mitgliedsstaaten können durch eine Vorschrift spezifische Anforderungen festlegen, z.B. in der Begleitdokumentation.
Bauprodukte, wie z.B. Steckdosen oder Kabel, werden entsprechend der Sondervorschrift – der Regierungsverordnung Nr. 163/2002 Slg. bewertet und es werden auch ihre Auswirkungen auf die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen an das Bauwerk berücksichtigt.
Wesentliche Pflichten des Herstellers:
- Erstellen der technischen Unterlagen
- Ausstellen der ES Konformitätserklärung
- Anbringen der CE-Kennzeichnung
- Nachweis der Produktkonformität mit der Regierungsverordnung, wenn durch die Aufsichtsbehörde gefordert (technische Unterlagen, Prüfberichte, Informationen)
- Aufbewahrung der technischen Unterlagen für 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen
- Identifikation des Produktes und des Herstellers
- bei Verdacht auf oder Feststellung von Nichtkonformität Ergreifen von Korrekturmaßnahmen, ggf. Rücknahme des Produktes vom Markt
Die Produkte werden durch das System der Konformitätsbewertung der Produkte nach dem Gesetz 90/2016 Coll. in der jeweils geltenden Fassung und den anschließenden Regierungsverordnungen in Verkehr gebracht:
Regierungsverordnung 118/2016 Coll. mit der die technischen Anforderungen an Niederspannungsgeräte festgesetzt werden Regierungsverordnung 117/2016 Coll. über technische Anforderungen an Produkte hinsichtlich ihrer elektromagnetischen Verträglichkeit Regierungsverordnung der Regierungsverordnung Nr. 163/2002 Slg. zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Bauprodukte, wie z.B. Steckdosen oder Kabel, werden entsprechend der Sondervorschrift – NV 163/2002 Sb. bewertet und es werden auch ihre Auswirkungen auf die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen an das Bauwerk berücksichtigt.