FAQ
Allgemeine Fragen und Auftragsablauf
Der Preis wird individuell festgelegt und richtet sich nach dem gewünschten Leistungsumfang, der Art des Produkts oder Systems, der Anzahl der Normen und Varianten, dem Aufwand der Prüfungen, den Anforderungen an ein Audit oder eine Zertifizierung sowie weiteren besonderen Auftragsbedingungen.
Nach Eingang ausreichender Unterlagen erstellen wir Ihnen ein Angebot mit dem voraussichtlichen Leistungsumfang. Zeigt sich im Verlauf des Auftrags der Bedarf an ergänzenden Prüfungen, an einer Wiederholung von Prüfungen nach einer Produktänderung oder an einer Änderung der Aufgabenstellung, besprechen wir die Auswirkungen auf Preis und Zeitplan mit Ihnen, bevor diese Arbeiten durchgeführt werden.
Muster nehmen wir am Sitz des EZÚ in der Pod Lisem 129/2, Prag 8 – Troja, entgegen. Die aktuellen Annahmezeiten für Muster finden Sie auf unserer Website; in der Regel ist die Annahme an Werktagen zu den angegebenen Zeiten möglich.
Vor dem Versand oder der persönlichen Übergabe von Mustern empfehlen wir, die erforderliche Anzahl der Muster, deren Kennzeichnung, die notwendigen Begleitdokumente, etwaige Sicherheitsinformationen und die Art der Übergabe mit Ihrem Vertriebsansprechpartner oder der zuständigen Kontaktperson abzustimmen.
Eine andere Art der Zustellung, etwa per Kurierdienst oder direkt an ein bestimmtes Labor, ist nach vorheriger Absprache möglich.
Die Durchlaufzeit hängt vor allem von der Art des Produkts oder Systems, dem Prüfumfang, der Anzahl der angewendeten Normen, der Verfügbarkeit der Muster, der Laborkapazität und der Vollständigkeit der technischen Dokumentation ab. Einfachere Prüfungen können einige Wochen dauern; bei komplexen Projekten, Produkten mit mehreren Varianten oder Zertifizierungen, die ein Audit oder weitere Bewertungen erfordern, kann der Zeitbedarf höher sein.
Den voraussichtlichen Termin nennen wir im Angebot oder bestätigen ihn nach Präzisierung des technischen Umfangs. Ergeben sich im Verlauf des Auftrags eine Produktänderung, unvollständige Unterlagen oder der Bedarf an ergänzenden Prüfungen, besprechen wir die Auswirkungen auf Termin und Preis mit Ihnen, bevor die Arbeiten fortgesetzt werden.
Die erforderlichen Unterlagen und die Anzahl der Muster richten sich nach der Art des Produkts, dem Zweck des Auftrags, den angewendeten Normen und dem Umfang der Prüfung oder Zertifizierung. In der Regel benötigen wir insbesondere die technische Dokumentation, beispielsweise Schaltpläne, Zeichnungen, eine Liste der verwendeten Bauteile, die Gebrauchsanweisung, Angaben zu Produktvarianten sowie gegebenenfalls bereits vorliegende Prüfberichte oder Lieferantenerklärungen.
Anzahl und Konfiguration der Muster legen wir im Angebot oder bei der technischen Präzisierung des Auftrags fest. Die Muster sollten der endgültigen, für das Inverkehrbringen bestimmten Ausführung des Produkts entsprechen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vollständige und aktuelle Unterlagen beschleunigen in der Regel die Vorbereitung der Prüfungen, verringern den Bedarf an Nachreichungen und ermöglichen eine genauere Festlegung des Prüfumfangs.
Ihre Anfrage können Sie über das Online-Formular auf unserer Website, per E-Mail oder telefonisch an unsere Vertriebsabteilung senden. Bitte geben Sie möglichst viele Informationen zum Produkt oder zur gewünschten Leistung an, insbesondere eine Produktbeschreibung, den Verwendungszweck, die Zielmärkte, den gewünschten Prüf- oder Zertifizierungsumfang sowie die verfügbare technische Dokumentation.
Auf Grundlage der übermittelten Informationen prüfen wir die Durchführbarkeit des Auftrags und erstellen ein Angebot mit dem vorgeschlagenen Leistungsumfang, dem Preis, dem voraussichtlichen Termin und den Anforderungen an Unterlagen oder Muster. Bei komplexeren Aufträgen kann vor der Angebotserstellung eine fachliche Beratung zur Präzisierung des Umfangs stattfinden.
Elektrotechnický zkušební ústav, s. p. (EZÚ), ist eine Prüf- und Zertifizierungsorganisation mit einer Tradition seit 1926. Wir erbringen Prüfungen, Zertifizierungen, fachliche Begutachtungen und messtechnische Dienstleistungen im Umfang der jeweiligen Akkreditierungen, Autorisierungen, Notifizierungen und sonstigen Befugnisse.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung und Bewertung von elektrotechnischen, maschinenbaulichen, bautechnischen und medizinischen Produkten, die Zertifizierung von Managementsystemen, Dienstleistungen im Bereich der Cybersicherheit und der Vertrauensdienste sowie die Kalibrierung von Messmitteln. Das EZÚ ist zudem als notifizierte Stelle Nr. 1014 für einen festgelegten Umfang von Rechtsvorschriften der Europäischen Union tätig.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich stets nach der Art des Produkts oder Systems, den Anforderungen des Zielmarktes sowie den einschlägigen rechtlichen oder vertraglichen Anforderungen.
CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Rechtsvorschriften
Ein Einführer, der ein Produkt aus einem Land außerhalb der Europäischen Union auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, muss vor dem Inverkehrbringen prüfen, ob der Hersteller die einschlägigen Anforderungen erfüllt hat. Insbesondere prüft er, ob der Hersteller das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat, ob das Produkt die erforderliche Kennzeichnung trägt, ob die erforderliche Dokumentation erstellt wurde und ob diese den zuständigen Behörden auf Verlangen zugänglich gemacht werden kann. Der Einführer stellt zudem sicher, dass das Produkt seine Identifikationsangaben trägt, sofern die einschlägige Rechtsvorschrift dies verlangt.
Ein Händler muss bei der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. Er prüft insbesondere, ob das Produkt die erforderliche Kennzeichnung trägt, ob ihm die notwendigen Informationen, Anleitungen und Sicherheitshinweise beigefügt sind und ob kein begründeter Verdacht besteht, dass das Produkt die einschlägigen rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt. Der Händler arbeitet zudem mit den Marktüberwachungsbehörden bei der Bereitstellung der erforderlichen Informationen zusammen.
Bringt ein Einführer oder Händler ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr oder verändert er das Produkt wesentlich, können ihn die Pflichten des Herstellers treffen.
Das EZÚ kann bei der Prüfung der technischen Dokumentation, bei Produktprüfungen und bei der Festlegung eines geeigneten Bewertungsumfangs vor dem Inverkehrbringen unterstützen.
Bei elektrischen und elektronischen Produkten kommen häufig die Anforderungen an die elektrische Sicherheit nach der Niederspannungsrichtlinie (LVD), an die elektromagnetische Verträglichkeit nach der EMV-Richtlinie, an die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe nach RoHS sowie bei Funkanlagen die Anforderungen der RED-Richtlinie zur Anwendung.
Je nach Art des Produkts, seinem Verwendungszweck und dem Zielmarkt können auch Vorschriften für Maschinen, Bauprodukte, Medizinprodukte, Batterien, Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung oder die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen einschlägig sein.
Bei Produkten mit digitalen Elementen empfiehlt es sich, bereits jetzt die Anforderungen der Verordnung über die Cyberresilienz von Produkten, bekannt als Cyber Resilience Act, zu berücksichtigen. Ihre wesentlichen Pflichten sind allgemein ab dem 11. Dezember 2027 anzuwenden; einzelne Pflichten gelten früher. Für ausgewählte Funkanlagen gelten seit dem 1. August 2025 zugleich die Cybersicherheitsanforderungen nach der RED-Richtlinie.
Für Ihr konkretes Produkt helfen wir Ihnen, die maßgeblichen Rechtsvorschriften, harmonisierten Normen und ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren zu bestimmen.
Das hängt vom jeweiligen Produkt, der einschlägigen Rechtsvorschrift und dem Konformitätsbewertungsverfahren ab. Bei zahlreichen elektrotechnischen Produkten kann der Hersteller die Konformitätsbewertung im Rahmen der internen Fertigungskontrolle selbst durchführen, sofern er alle festgelegten Anforderungen erfüllt und die erforderliche Dokumentation sowie die Prüfungen sicherstellt.
Die Einbeziehung einer notifizierten Stelle ist nur in den Fällen verpflichtend, in denen die einschlägige Vorschrift oder das gewählte Konformitätsbewertungsmodul dies verlangt. Typischerweise kann dies beispielsweise bestimmte Bauprodukte, Medizinprodukte oder ausgewählte Konstellationen bei Funkanlagen betreffen.
Das EZÚ hilft Ihnen zu bestimmen, welche Rechtsvorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren für Ihr Produkt maßgeblich sind und ob im konkreten Fall eine notifizierte Stelle einzubeziehen ist.
Eine notifizierte Stelle ist eine von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union benannte und der Europäischen Kommission gemeldete Stelle, die Konformitätsbewertungen nach bestimmten Rechtsvorschriften der Europäischen Union durchführt.
Eine notifizierte Stelle darf nur diejenigen Tätigkeiten und Bereiche wahrnehmen, für die sie notifiziert wurde. Das EZÚ ist notifizierte Stelle mit der Kennnummer 1014; der konkrete Umfang der Notifizierung ist stets anhand der einschlägigen Rechtsvorschrift und des jeweiligen Produkts zu prüfen.
Die EU-Konformitätserklärung wird vom Hersteller in eigener Verantwortung erstellt und unterzeichnet. Mit ihr bestätigt der Hersteller, dass das Produkt die Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union erfüllt.
Ein Zertifikat ist ein Dokument, das von einer unabhängigen dritten Stelle im Rahmen eines bestimmten Zertifizierungs- oder Bewertungsprogramms ausgestellt wird. Es kann die Erfüllung von Anforderungen bestätigen, die in einer Norm, einer technischen Vorschrift oder den Regeln des jeweiligen Zertifizierungsprogramms festgelegt sind.
Ein Zertifikat oder ein Prüfbericht kann eine wichtige Grundlage für die technische Dokumentation und die Konformitätsbewertung darstellen. Es ersetzt jedoch weder die Verantwortung des Herstellers für die Richtigkeit der Konformitätsbewertung noch für die Erstellung der EU-Konformitätserklärung.
Die EU-Konformitätserklärung ist ein Dokument, mit dem der Hersteller bestätigt, dass ein Produkt die Anforderungen der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union erfüllt. Sofern die jeweilige Vorschrift dies verlangt, muss sie vor dem Inverkehrbringen des Produkts erstellt werden.
In der Erklärung identifiziert der Hersteller das Produkt, nennt die Rechtsvorschriften und gegebenenfalls die angewendeten technischen Normen, auf deren Grundlage die Konformität bewertet wurde, und übernimmt die Verantwortung für diese Erklärung. Bei Produkten, die aus Ländern außerhalb der EU eingeführt werden, prüft der Einführer, ob der Hersteller die einschlägigen Pflichten erfüllt hat und ob die erforderliche Dokumentation den zuständigen Behörden zugänglich gemacht werden kann.
Das EZÚ kann Prüfungen, fachliche Unterlagen und weitere Leistungen im Umfang der jeweiligen Beauftragung erbringen, die den Hersteller bei der Erstellung der technischen Dokumentation und der Konformitätsbewertung unterstützen. Die Verantwortung für Erstellung und Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung verbleibt jedoch beim Hersteller, sofern die Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
Die CE-Kennzeichnung bringt zum Ausdruck, dass der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit den Anforderungen derjenigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union übernommen hat, die für dieses Produkt gelten und die CE-Kennzeichnung verlangen. Sie ist weder ein Qualitätszeichen noch eine von einer Behörde oder Prüfstelle ausgestellte Bestätigung.
Die CE-Kennzeichnung wird vom Hersteller angebracht, nachdem er das einschlägige Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt, die erforderliche technische Dokumentation erstellt und, sofern für das Produkt verlangt, die EU-Konformitätserklärung ausgefertigt hat. In bestimmten Fällen wird neben der CE-Kennzeichnung auch die Kennnummer der an der Konformitätsbewertung beteiligten notifizierten Stelle angegeben; dies hängt von der jeweiligen Rechtsvorschrift und dem angewendeten Konformitätsbewertungsverfahren ab.
Cybersicherheit und IT
Wir bieten die Zertifizierung von Managementsystemen für künstliche Intelligenz nach ISO/IEC 42001 an. Diese Norm unterstützt Organisationen dabei, die systematische Steuerung der verantwortungsvollen Entwicklung, Einführung und Nutzung künstlicher Intelligenz einzuführen und nachzuweisen, einschließlich Risikomanagement, Verantwortlichkeiten, Dokumentation und kontinuierlicher Verbesserung.
Die Zertifizierung nach ISO/IEC 42001 bezieht sich auf das Managementsystem der Organisation. Sie ersetzt für sich genommen keine Konformitätsbewertung eines konkreten KI-Systems nach der europäischen KI-Verordnung, sofern die Rechtsvorschriften eine solche Bewertung für dieses System verlangen.
Ausgehend von der Art Ihrer Organisation und dem geplanten Einsatz von KI helfen wir Ihnen, einen geeigneten Umfang für Vorbereitung, Audit oder Zertifizierung festzulegen.
Ja. Penetrations- und Sicherheitstests prüfen die Widerstandsfähigkeit von Systemen, Anwendungen, Netzen oder Geräten gegenüber ausgewählten realistischen Angriffsszenarien. Umfang, Testregeln, geprüfte Umgebung, Testberechtigung und der Schutz des laufenden Betriebs werden vorab in der vertraglichen Aufgabenstellung festgelegt.
Ergebnis ist ein Bericht, der die festgestellten Schwachstellen, deren Schweregrad, mögliche Auswirkungen und Empfehlungen zu deren Behebung beschreibt. Ein Penetrationstest stellt die Überprüfung eines definierten Umfangs zu einem bestimmten Zeitpunkt dar; er gewährleistet nicht die Aufdeckung aller möglichen Schwachstellen.
Das Cybersicherheitsgesetz gilt für Anbieter regulierter Dienste, die im Gesetz und in den Durchführungsvorschriften festgelegt sind. Ob eine bestimmte Organisation dem Gesetz unterliegt und in welchem Regime, hängt vor allem von der Art des erbrachten Dienstes, der Branche, der Unternehmensgröße und weiteren rechtlich festgelegten Kriterien ab.
Ein Anbieter eines regulierten Dienstes muss unter anderem Meldepflichten erfüllen, den Umfang des Cybersicherheitsmanagements festlegen, angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und die Pflichten im Zusammenhang mit der Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen erfüllen. Der konkrete Pflichtenumfang unterscheidet sich je nach dem Regime, dem die Organisation zugeordnet ist.
Wir unterstützen Sie bei einer vorläufigen Einschätzung, ob das Gesetz auf Ihre Organisation Anwendung finden kann, bei der Ermittlung der einschlägigen Pflichten und bei der Erstellung eines Plans der erforderlichen Schritte.
Die Normenreihe IEC 62443 befasst sich mit der Cybersicherheit industrieller Automatisierungs- und Steuerungssysteme. Sie enthält Anforderungen, die sich unter anderem auf die sichere Produktentwicklung, die technischen Eigenschaften von Komponenten, die Sicherheit von Integrationslösungen und das Management von Cyberrisiken im industriellen Umfeld beziehen.
Eine Zertifizierung oder Bewertung nach einem bestimmten Teil der Reihe IEC 62443 kann die Erfüllung der festgelegten Anforderungen des jeweiligen Programms belegen. Der genaue Umfang hängt davon ab, ob ein Produkt, dessen Entwicklungsprozess, eine Integrationslösung oder das System eines Betreibers bewertet wird.
Die Anforderungen der IEC 62443 werden vor allem in der industriellen Automatisierung, der Energiewirtschaft, dem Verkehr und weiteren Branchen mit Betriebstechnik herangezogen. Die Anforderungen von Kunden und Betreibern unterscheiden sich stets je nach Markt und Vertragsverhältnis.
Im Bereich der Cybersicherheit erbringen wir insbesondere Zertifizierungs- und Prüfleistungen für industrielle Automatisierungs- und Steuerungssysteme nach der Normenreihe IEC 62443, die fachliche Bewertung der Cybersicherheitsanforderungen an Funkanlagen nach der RED-Richtlinie, Sicherheits- und Penetrationstests, Leistungen im Zusammenhang mit den Anforderungen des Cybersicherheitsgesetzes, die Attestierung von Informationssystemen der öffentlichen Verwaltung sowie Leistungen im Bereich der eIDAS-Verordnung.
Zudem bieten wir die Zertifizierung von Managementsystemen für künstliche Intelligenz nach ISO/IEC 42001 an. Diese Leistung bezieht sich auf das Managementsystem der Organisation und ist nicht mit der Konformitätsbewertung eines einzelnen KI-Systems nach der KI-Verordnung zu verwechseln.
Den konkreten Leistungsumfang legen wir stets nach der Art des Produkts, des Informationssystems oder der Organisation, dem angestrebten Ziel und den einschlägigen rechtlichen oder vertraglichen Anforderungen fest.
Kalibrierung von Messmitteln
Das Kalibrierintervall legt der Anwender des Messmittels fest, und zwar nach dem Zweck der Messung, der geforderten Genauigkeit, der Stabilität des Messmittels, der Historie früherer Kalibrierungen, der Nutzungshäufigkeit, den Umgebungsbedingungen und den Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems.
In vielen Betrieben wird ein Intervall von ein bis zwei Jahren verwendet; der geeignete Zeitraum muss sich jedoch am konkreten Risiko und an der Bedeutung der Messung orientieren. Bei kritischen Messungen, intensiv genutzten Geräten oder Messmitteln, die anspruchsvollen Umgebungen ausgesetzt sind, kann ein kürzeres Intervall angemessen sein.
Wir helfen Ihnen, angemessene Kalibrierintervalle und ein System zur Verwaltung Ihrer Messmittel entsprechend der Art Ihrer Tätigkeit festzulegen.
Ja. Kalibrierungen können wir sowohl in unserem Laboratorium als auch unmittelbar beim Kunden vor Ort durchführen, sofern dies die Art des Messmittels, die erforderliche messtechnische Rückführbarkeit, die Umgebungsbedingungen und die verfügbare Ausstattung zulassen.
Das EZÚ ist das vom Tschechischen Akkreditierungsinstitut nach ČSN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Kalibrierlaboratorium Nr. 2294. Wir kalibrieren beispielsweise elektrische Messmittel wie Multimeter, Voltmeter, Amperemeter und Oszilloskope, ferner Messmittel für lichttechnische Größen, elektronische Thermometer sowie Messmittel für Zeit und Frequenz.
Der konkrete Kalibrierumfang, die Messbereiche und die Messunsicherheiten sind im aktuellen Akkreditierungsumfang und im Leistungsangebot des Laboratoriums angegeben. Die Kalibrierungen umfassen beispielsweise die Bereiche Hochspannung, hohe Ströme und Temperaturmessung; die Eignung einer konkreten Leistung beurteilen wir anhand der Art des Messmittels und der geforderten Parameter.
Managementsysteme
Im üblichen Zertifizierungszyklus wird ein Zertifikat für ein Managementsystem für drei Jahre ausgestellt. Seine Gültigkeit setzt das erfolgreiche Bestehen regelmäßiger Überwachungsaudits voraus; deren Abstand und Umfang werden im Auditprogramm festgelegt.
Nach Ablauf des Zertifizierungszyklus folgt ein Rezertifizierungsaudit. Der konkrete Zeitplan kann sich je nach Norm, Zertifizierungsumfang, Größe der Organisation und den Regeln des jeweiligen Zertifizierungsprogramms unterscheiden.
Eine Zertifizierung kann einer Organisation helfen nachzuweisen, dass sie ein Managementsystem nach den Anforderungen der jeweiligen Norm eingeführt hat; die Anforderungen von Kunden, öffentlichen Auftraggebern oder Regulierungsbehörden sind jedoch stets gesondert zu bewerten.
Nach Annahme des Auftrags und Abschluss der Vertragsbedingungen werden der Zertifizierungsumfang und das Auditprogramm festgelegt. Das Zertifizierungsaudit erfolgt üblicherweise in zwei Stufen: Zunächst werden die Bereitschaft der Organisation und die grundlegende Systemdokumentation bewertet, anschließend überprüft das Auditteam die Umsetzung und Wirksamkeit des Systems unmittelbar in der Organisation.
Stellt das Audit Abweichungen fest, legt die Organisation Korrekturmaßnahmen fest und setzt sie um. Das Zertifikat kann erst nach deren ordnungsgemäßer Behebung und nach Erfüllung aller Bedingungen des jeweiligen Zertifizierungsprogramms ausgestellt werden.
Wir zertifizieren Qualitätsmanagementsysteme nach ISO 9001, Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001, Informationssicherheits-Managementsysteme nach ISO/IEC 27001 sowie Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach ISO 45001.
Zudem bieten wir die Zertifizierung „Qualitativ hochwertige und sichere Montage“ für Montagebetriebe an. Verfügbarkeit, Umfang und Bedingungen einer konkreten Zertifizierung richten sich nach dem jeweiligen Zertifizierungsprogramm und dem geltenden Umfang der Befugnisse des EZÚ.
Medizinprodukte
GMDN, die Global Medical Device Nomenclature, ist eine internationale Nomenklatur zur eindeutigen Identifizierung von Medizinproduktetypen. GMDN-Codes werden in bestimmten regulatorischen, registrierungsbezogenen, klinischen und geschäftlichen Prozessen verwendet und von der GMDN Agency verwaltet.
Für europäische Registrierungs- und Datenbankverfahren kann in bestimmten Fällen auch die europäische Nomenklatur EMDN maßgeblich sein. Das zutreffende Bezeichnungssystem hängt stets von der konkreten Pflicht, dem Markt und dem angewendeten Regulierungsverfahren ab.
Die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte, bekannt als MDR, legt die Regeln für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten auf dem Markt der Europäischen Union fest. Sie hat die früheren Richtlinien 93/42/EWG über Medizinprodukte und 90/385/EWG über aktive implantierbare medizinische Geräte schrittweise abgelöst.
Die MDR hat insbesondere die Anforderungen an die klinische Bewertung, die technische Dokumentation, das Risikomanagement, die Überwachung nach dem Inverkehrbringen, die Rückverfolgbarkeit und die Aufsicht über notifizierte Stellen verschärft. Die konkreten Pflichten des Herstellers unterscheiden sich je nach Klassifizierung des Produkts, seiner Zweckbestimmung und seinem Risiko.
Zur Festlegung des richtigen Vorgehens empfehlen wir stets, die Klassifizierung des Produkts, die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie eine etwaige Pflicht zur Einbeziehung einer notifizierten Stelle zu bewerten.
Herstellern von Medizinprodukten bieten wir insbesondere Prüfungen der elektrischen Sicherheit und der elektromagnetischen Verträglichkeit aktiver Medizinprodukte an, beispielsweise von Geräten für Magnetfeldtherapie, Lasertherapie, Hochfrequenzchirurgie oder Elektrostimulation.
Zudem erbringen wir die fachliche Überprüfung ausgewählter Teile der technischen Dokumentation sowie Beratung zum erforderlichen Prüfumfang. Diese Leistungen können als Grundlage für die eigene Konformitätsbewertung des Herstellers oder für die Vorbereitung der Dokumentation für das Verfahren mit der zuständigen notifizierten Stelle dienen.
Der Umfang der erforderlichen Prüfungen und Unterlagen hängt vor allem von der Zweckbestimmung des Produkts, seiner Klassifizierung, der eingesetzten Technologie und den einschlägigen Anforderungen der MDR-Verordnung ab. Die Durchführung von Prüfungen oder die fachliche Überprüfung der Dokumentation ersetzt für sich genommen nicht das Konformitätsbewertungsverfahren, das für ein bestimmtes Produkt nach der MDR erforderlich sein kann.
Produktprüfung
Besteht ein Produkt die Prüfungen nicht, erhalten Sie einen Prüfbericht oder eine andere vereinbarte Auswertung mit einer Beschreibung der festgestellten Abweichungen und der Messergebnisse. Auf dieser Grundlage lässt sich bestimmen, welche Teile der Konstruktion, der Dokumentation oder der Produktkennzeichnung anzupassen sind.
Nach Durchführung der Anpassungen können die Prüfungen im erforderlichen Umfang wiederholt werden. Wir unterstützen Sie bei der fachlichen Auslegung der Ergebnisse und bei der Festlegung des Umfangs der Folgeprüfungen; die konstruktive Lösung und die Verantwortung für die Änderung des Produkts verbleiben jedoch beim Hersteller.
Die IP-Schutzart, beispielsweise IP44 oder IP67, gibt an, in welchem Maß das Gehäuse eines Produkts gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen, gegen das Eindringen fester Fremdkörper und gegen das Eindringen von Wasser schützt.
Die erste Ziffer bezeichnet den Schutz gegen das Eindringen fester Fremdkörper und gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen. Die zweite Ziffer bezeichnet den Schutz gegen das Eindringen von Wasser. Die angegebene Schutzart lässt sich durch Prüfungen nach der einschlägigen Norm nachweisen.
RoHS beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, beispielsweise von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom und einigen weiteren Stoffen.
Der Nachweis der Konformität kann die Prüfung der technischen Dokumentation, Erklärungen und Informationen von Lieferanten, das Materialmanagement und in begründeten Fällen auch die Laboranalyse von Materialien oder Bauteilen umfassen. Wir helfen Ihnen, ein geeignetes Vorgehen entsprechend der Produktart und den verfügbaren Unterlagen festzulegen.
Elektromagnetische Verträglichkeit bedeutet, dass ein Produkt keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen erzeugt und zugleich ausreichend störfest gegenüber Einflüssen aus seiner Umgebung ist.
Bei Produkten, für die EMV-Anforderungen gelten, werden üblicherweise sowohl die Störaussendung als auch die Störfestigkeit geprüft. Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach der Art des Produkts, der Einsatzumgebung und den einschlägigen Normen.
Bei der Prüfung der elektrischen Sicherheit prüfen wir, ob das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und unter vorhersehbaren Fehlerbedingungen kein unvertretbares Risiko eines elektrischen Schlages, eines Brandes, einer übermäßigen Erwärmung oder einer anderen Gefährdung darstellt.
Der Prüfumfang richtet sich nach der Art des Produkts und der einschlägigen technischen Norm. Er kann beispielsweise die Prüfung des Schutzes gegen elektrischen Schlag, der Isolationsfestigkeit, der Erwärmung, der Schutzerdung, der mechanischen Festigkeit, der konstruktiven Ausführung oder der Produktkennzeichnung umfassen.
Das EZÚ führt Prüfungen der elektrischen Sicherheit, der elektromagnetischen Verträglichkeit, der Beständigkeit gegen Umgebungseinflüsse, der IP-Schutzarten, mechanischer Eigenschaften, von Geräusch und Vibration, ausgewählter RoHS-Anforderungen sowie spezialisierte Prüfungen von Medizinprodukten durch.
Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach der Art des Produkts, seinem Verwendungszweck, dem Zielmarkt, den einschlägigen Rechtsvorschriften und den angewendeten Normen. Die Prüfungen führen wir im Umfang der jeweiligen Befugnisse und Akkreditierungen der einzelnen Laboratorien durch.
Zertifikate und Lizenzzeichen
Eine Übersicht der vom EZÚ ausgestellten gültigen Zertifikate finden Sie auf unserer Website im Bereich Über uns → Gültige Zertifikate. Sollten Sie ein Zertifikat dort nicht finden oder dessen Umfang, Gültigkeit oder Bezug zu einem bestimmten Produkt überprüfen müssen, wenden Sie sich bitte unter Angabe der Zertifikatskennung an uns.
Die Gültigkeit eines Zertifikats kann durch eine Änderung des Produkts, der Fertigung, des Inhabers oder der Bedingungen des Zertifizierungsprogramms beeinflusst werden. Wir empfehlen daher, nicht nur das Bestehen des Zertifikats, sondern auch dessen aktuellen Umfang und den Bezug zum geprüften Produkt zu überprüfen.
Die Gültigkeitsdauer eines Zertifikats hängt von der Art des Zertifikats und den Regeln des jeweiligen Programms ab; sie ist unmittelbar im Zertifikat oder in den zugehörigen Bedingungen angegeben.
Eine Übertragung des Zertifikats auf eine andere Stelle ist nur bei ausgewählten Zertifizierungsprogrammen und nach einer Einzelfallbewertung der Änderung möglich. Bewertet werden insbesondere der Wechsel des Inhabers, der Fertigungsstätte, der Produktverantwortung, der technischen Dokumentation und der Fertigungsbedingungen.
Das konkrete Vorgehen und die erforderlichen Unterlagen teilen wir Ihnen entsprechend der Art des Zertifikats und dem Umfang der gewünschten Änderung mit.
Das CB Scheme ist ein internationales System der IECEE zur gegenseitigen Anerkennung von Prüfergebnissen für elektrotechnische Produkte nach IEC-Normen. Ergebnis sind ein CB-Zertifikat und ein Prüfbericht in englischer Sprache.
Diese Dokumente können die Erlangung nationaler Zertifikate oder Zulassungen in weiteren am System beteiligten Ländern erheblich erleichtern. Der tatsächliche Umfang der Anerkennung richtet sich jedoch nach den örtlichen rechtlichen Anforderungen, den angewendeten nationalen Abweichungen und den Regeln der Zertifizierungsstelle im Zielland.
Vor Beginn der Prüfungen empfehlen wir Ihnen ein Vorgehen, das Ihren Zielmärkten und dem geplanten Exportumfang entspricht.
HAR ist ein europäisches Zeichen für harmonisierte Kabel und Leitungen. Es bestätigt die Erfüllung der Anforderungen der einschlägigen europäischen Normen und der Regeln des HAR-Systems.
Das Zeichen erleichtert die Anerkennung von Kabeln und Leitungen in den am HAR-Abkommen beteiligten Ländern. Die konkreten Anforderungen an Kennzeichnung, Zertifizierung und Inverkehrbringen können sich je nach Kabeltyp, Zielland und Verwendungszweck unterscheiden.
ENEC ist ein europäisches Zeichen für ausgewählte elektrotechnische Produkte und Bauteile. Im Rahmen des jeweiligen Programms bestätigt es die Erfüllung der festgelegten Sicherheitsanforderungen nach europäischen EN-Normen sowie die Einhaltung der Bedingungen für die Verwendung des Zeichens.
ENEC+ erweitert die Bewertung zusätzlich um ausgewählte funktionale oder leistungsbezogene Eigenschaften des Produkts nach den Regeln des jeweiligen Programms.
Prüf- und Zertifizierungsergebnisse im ENEC-System werden zwischen den beteiligten Zertifizierungsstellen anerkannt. Dies kann den Umfang wiederholter Bewertungen beim Inverkehrbringen eines Produkts auf mehreren europäischen Märkten verringern; das konkrete Vorgehen hängt jedoch stets von der Produktart, der angewendeten Norm und etwaigen nationalen Anforderungen ab.
Ein EZÚ-Zertifikat ist ein im Rahmen eines bestimmten Zertifizierungs- oder Bewertungsprogramms ausgestelltes Dokument, mit dem eine unabhängige dritte Stelle die Erfüllung festgelegter Anforderungen an ein Produkt, ein System oder einen Prozess bestätigt.
Umfang, rechtliche Bedeutung und Gültigkeitsbedingungen eines Zertifikats richten sich nach dem jeweiligen Programm, den angewendeten Normen, den Vertragsbedingungen und gegebenenfalls nach Rechtsvorschriften. Ein Zertifikat kann als Grundlage für Geschäftsverhandlungen, Ausschreibungen, die technische Dokumentation oder die Konformitätsbewertung dienen, ersetzt jedoch nicht die durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Pflichten des Herstellers.
