Einen grundsätzlichen Umbruch im Bereich des staatlichen Prüfwesens stellt das Gesetz Nr. 22/1997 Slg., über technische Anforderungen an Produkte, dar, mit dem das System der Produktzulassung nach dem Gesetz Nr. 30/68 Slg. und die Rechtsverbindlichkeit der technischen Normen, die seither freiwillige technische Normen sind, aufgehoben wurden. Das Gesetz führte die Verfahren der Konformitätsbewertung in Übereinstimmung mit dem EU-Recht ein und implementierte die EU-Richtlinien in die Rechtsordnung der Tschechischen Republik in Form der Regierungsverordnungen. Zu jeder Regierungsverordnung wurden harmonisierte Normen bekannt gegeben, deren Anwendung die Präsumtion der Konformität der Produkteigenschaften mit den wesentlichen Anforderungen der Regierungsverordnung für die Hersteller gewährleistet.