In der Zeit nach der Änderung der Gesellschaftsordnung musste EZÚ die in den vergangenen Jahrzehnten entstandenen Mängel in ihrer technischen Infrastruktur beheben, was zur Instandsetzung des Hauptgebäudes der Anstalt und zur kompletten Modernisierung und Weiterentwicklung der Prüf- und Messmittel führte. In der zweiten Hälfte der 90er Jahre überstand EZÚ erfolgreich die Restitutionsansprüche aus verschiedenen Seiten, zu denen auch der jetzige Tschechische elektrotechnische Verband ESČ gehört, und verteidigte, dass alle Aktiva der EZÚ staatiches Eigentum sind. Das Oberste Gericht in Brno bestätigte im Jahr 2000, dass ESČ kein Rechtsnachfolger der ehemaligen Tschechoslowakischen elektrotechnischen Verbandes ist, und wies somit alle Ansprüche von ESČ gegenüber EZÚ sowohl auf bewegliches Vermögen als auch das ESČ-Zeichen zurück.