Einführung der Zulassung von Geldspielautomaten bei EZÚ

Anfang der 90er Jahre wurde die EZÚ vom Finanzministerium mit der Zulassung von Geldspielautomaten nach dem Gesetz Nr. 202/1990 Slg., über Lotterien und andere Gewinnspiele, beauftragt.